📋 Anmelde-Guide 2026 — aktueller Stand für Deutschland, Österreich & die Schweiz
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Deutschland · Solarpaket 1 (Mai 2024)

Eine einzige Anmeldung — und du bist fertig.

Seit dem Solarpaket 1 ist die Anmeldung in Deutschland radikal vereinfacht. Die separate Meldung beim Netzbetreiber ist komplett entfallen. Übrig bleibt nur der Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) — kostenlos, online, in fünf Minuten erledigt.

Anmeldung im MaStR
5 Min.
Bearbeitungszeit online
0 €
Komplett kostenlos

So gehst du in DE vor:

1

Konto im MaStR-Portal anlegen

✓ Pflicht Kostenlos ⏱ 2 Min.

Gehe auf marktstammdatenregister.de und registriere dich als Privatperson. Du brauchst nur eine E-Mail-Adresse und deine persönlichen Daten.

Zum MaStR-Portal →
2

Anlage als Stromerzeugungsanlage anmelden

✓ Pflicht ⏱ 3 Min.

Wähle "Stromerzeugungsanlage" → "Solar" → "Steckersolargerät". Trage Modul- und Wechselrichter-Daten ein (stehen auf der Rechnung oder dem Etikett). Standort und Inbetriebnahme-Datum nicht vergessen.

3

Bestätigung erhalten

✓ Automatisch

Du bekommst sofort eine Bestätigung per E-Mail mit deiner Anlagen-Nummer. Den Netzbetreiber informiert das MaStR automatisch — du musst nichts weiter tun.

⚠ Frist beachten Die Anmeldung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer es vergisst, riskiert ein Bußgeld — auch wenn das in der Praxis selten verhängt wird.

Vermieter informieren (falls Mieter)

Empfohlen

Als Mieter hast du seit Oktober 2024 zwar einen rechtlichen Anspruch (§ 554 BGB), solltest deinen Vermieter trotzdem schriftlich informieren. Mehr dazu im Mieter-Guide.

📋 Checkliste DE — was du zur Hand brauchst
  • Persönliche Daten + Adresse
  • Stadt & Bundesland
  • Modul-Hersteller & -Modell
  • Wechselrichter-Hersteller & -Typ
  • Modulleistung in Wp
  • Wechselrichter-Output (max. 800 W)
  • Inbetriebnahme-Datum
  • Zählernummer (steht auf Stromrechnung)
🇦🇹
Österreich · TOR D4 + Netzbetreiber-Meldung

Beim Netzbetreiber anmelden — innerhalb von 2 Wochen.

In Österreich gilt: Bis 800 W ist eine Anlage vereinfacht meldepflichtig. Du brauchst keine Genehmigung, musst aber dem örtlichen Netzbetreiber die Anlage vor oder spätestens 14 Tage nach Inbetriebnahme melden. Die meisten Netzbetreiber haben ein Online-Formular.

800 W
Max. Wechselrichter-Output
14 Tage
Meldefrist nach Inbetriebnahme
0 €
Anmeldung kostenlos

So gehst du in AT vor:

1

Netzbetreiber identifizieren

✓ Pflicht ⏱ 1 Min.

Schau auf deine Stromrechnung — dort steht der zuständige Netzbetreiber. Häufige Anbieter: Netz Niederösterreich, Wiener Netze, Salzburg Netz, Linz Netz, Energienetze Steiermark, Vorarlberg Netz.

2

Online-Formular ausfüllen

✓ Pflicht Kostenlos ⏱ 10 Min.

Auf der Website deines Netzbetreibers gibt es ein Formular für "Steckdosen-PV" oder "vereinfachte Erzeugungsanlage". Dort lädst du das technische Datenblatt deines Wechselrichters hoch (gibt's beim Hersteller) und trägst Standort + Leistung ein.

Netzbetreiber-Übersicht (E-Control) →
3

Bestätigung & Eintrag in Anlagenverzeichnis

✓ Automatisch

Innerhalb von 1–4 Wochen erhältst du die Bestätigung. Der Netzbetreiber trägt deine Anlage ins Anlagenverzeichnis nach TOR D4 (Technische und Organisatorische Regeln) ein.

⚠ Wichtig zu wissen Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein zentrales bundesweites Register. Jeder Netzbetreiber hat eigene Formulare und Fristen.

Zählertausch (meist nicht nötig)

Im Einzelfall

Hast du bereits einen Smart Meter, ist nichts zu tun. Bei alten Ferraris-Zählern wird der Netzbetreiber im Rahmen der Anmeldung prüfen, ob ein Tausch nötig ist (meist kostenfrei).

📋 Checkliste AT — was du zur Hand brauchst
  • Persönliche Daten + Adresse
  • Zählpunktnummer (auf Stromrechnung)
  • Datenblatt Wechselrichter (PDF)
  • Konformitätserklärung (Hersteller)
  • Modulleistung in Wp
  • Anschluss-Art (Schuko / fest)
  • Geplantes Inbetriebnahme-Datum
  • Skizze des Aufstellortes (manche NB)
🇨🇭
Schweiz · VNB-Meldung + ggf. Pronovo

Strenger geregelt — aber gut machbar.

In der Schweiz gilt: Anlagen ab 600 VA müssen vor Inbetriebnahme beim Verteilnetzbetreiber (VNB) angemeldet werden. Dazu kommt das Plug-and-Play-Konzept, das viele VNB für Mini-PV anbieten — dann genügt eine vereinfachte Meldung. Pronovo ist nur für Förderanträge nötig.

600 VA
Schwelle für Meldepflicht
vor IBN
Anmeldung vor Inbetriebnahme
Variabel
Je nach Kanton/VNB

So gehst du in CH vor:

1

Verteilnetzbetreiber (VNB) ermitteln

✓ Pflicht ⏱ 2 Min.

Die Schweiz hat über 600 VNB. Häufige sind EWZ (Zürich), IWB (Basel), BKW, EKZ, Romande Energie, AEW, SIG (Genf). Auf der Stromrechnung steht der zuständige Anbieter, oder finde ihn im VSE-Verzeichnis.

VSE-Netzbetreiber-Suche →
2

Anschlussgesuch einreichen — vor Inbetriebnahme

✓ Pflicht Meist kostenlos ⏱ 15 Min.

Das Anschlussgesuch muss vor der Inbetriebnahme eingereicht werden. Bei vielen VNB gibt es ein vereinfachtes "Plug-and-Play"-Formular für Anlagen bis 600 VA. Du brauchst Datenblatt, Konformitätserklärung und Schaltschema.

⚠ Achtung Anlagen über 600 VA benötigen oft die Hinzuziehung einer konzessionierten Elektrofachkraft für die Installation. Im Zweifel beim VNB vorab nachfragen.
3

Inbetriebnahme & Fertigstellungsanzeige

✓ Pflicht

Nach erfolgreicher Anmeldung darfst du in Betrieb nehmen. Innerhalb einer vom VNB gesetzten Frist (meist 14 Tage) musst du die Fertigstellungsanzeige einreichen. Manche VNB führen eine Sichtprüfung durch.

Pronovo-Anmeldung (nur für Förderung)

Optional

Wenn du die Einmalvergütung (EIV) beantragen willst — ein einmaliger Förderbetrag des Bundes — meldest du die Anlage zusätzlich bei Pronovo an. Für die meisten Mini-PV unter 800 W lohnt sich der Aufwand allerdings kaum, da der Beitrag gering ausfällt.

Zur Pronovo-Plattform →
📋 Checkliste CH — was du zur Hand brauchst
  • Persönliche Daten + Adresse
  • Zählernummer (auf Stromrechnung)
  • Datenblatt Wechselrichter
  • EU-Konformitätserklärung (CE)
  • Schaltschema (PDF, oft Hersteller)
  • Modulleistung in Wp
  • Wechselrichter-Output in VA
  • Skizze Aufstellort
i
Tipp für die Schweiz

Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den VNB. Im Zweifel ist ein kurzer Anruf beim Kundenservice deines lokalen VNB der schnellste Weg — meist sehr hilfsbereit und können das Vorgehen für deinen Kanton genau erklären.

Direktvergleich

DE vs. AT vs. CH — die wichtigsten Unterschiede.

Auf einen Blick: Wo es einfach ist, wo strenger, und welche Fristen wirklich gelten.

Kriterium 🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich 🇨🇭 Schweiz
Max. Leistung (Plug & Play) 800 W 800 W 600 VA
Zentrales Register Ja (MaStR) Nein Nein
Netzbetreiber-Meldung nötig Nein (entfällt) Ja Ja
Anmeldung vor Inbetriebnahme Nein (1 Mt. danach) Bis 14 Tage danach Ja, Pflicht
Schuko-Stecker erlaubt Ja Meist ja Je nach VNB
Kosten 0 € 0 € Meist 0 €
Aufwand ~5 Min. ~10–15 Min. ~15–20 Min.
Fertigstellungsanzeige Nicht nötig Nicht nötig Pflicht
!
Was passiert ohne Anmeldung?

In allen drei Ländern gilt: Eine nicht angemeldete Anlage ist formal illegal. In Deutschland drohen Bußgelder bis 50.000 € (in der Praxis selten verhängt). In Österreich kann der Netzbetreiber die Anlage abklemmen. In der Schweiz drohen Strafen und Versicherungsverlust im Schadensfall.

Häufige Fragen

Was Nutzer wirklich fragen.

Kann ich mein Balkonkraftwerk auch nachträglich anmelden?
In Deutschland: Ja — du hast einen Monat Zeit nach Inbetriebnahme. Auch eine spätere Anmeldung ist möglich, theoretisch aber bußgeldbewehrt. In Österreich solltest du innerhalb von 14 Tagen melden. In der Schweiz ist die Vorab-Anmeldung Pflicht — eine nachträgliche Meldung ist möglich, kann aber Probleme machen.
Was passiert, wenn ich ablehne anzumelden?
Du betreibst eine illegale Anlage. Konsequenzen variieren: In DE droht in der Theorie ein Bußgeld bis 50.000 € (in der Praxis selten verhängt), in AT kann der Netzbetreiber die Anlage abklemmen, in der CH gibt es Strafen und du verlierst im Schadensfall den Versicherungsschutz. Die Anmeldung ist überall kostenlos — es gibt also keinen Grund, sie zu vermeiden.
Brauche ich einen neuen Stromzähler?
In Deutschland nicht mehr — auch alte Ferraris-Zähler dürfen seit 2024 übergangsweise weiterlaufen, selbst wenn sie rückwärts drehen. In Österreich meist nicht, sofern du bereits einen Smart Meter hast. In der Schweiz prüft der VNB bei der Anmeldung — meist wird ein moderner Bezugs- und Lieferzähler installiert (oft kostenfrei).
Muss ich meine Anlage auch beim Finanzamt melden?
In Deutschland: Nein — Steckersolargeräte sind seit 2023 vollständig steuerbefreit. In Österreich: Nein, sofern unter 25 kWp Gesamtleistung. In der Schweiz: Auch nein für private Mini-PV. Du musst nichts in deiner Steuererklärung angeben.
Was ist mit Mehrfamilienhäusern und WEG?
Die Anmeldung läuft gleich, aber zusätzlich brauchst du die Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG. In Deutschland gibt es seit Oktober 2024 einen Anspruch auf Genehmigung (§ 554 BGB / § 20 WEG). In AT und CH sind die Regelungen ähnlich — eine Verweigerung ohne wichtigen Grund ist nicht erlaubt.
Wie melde ich die Anlage bei einem Umzug ab/um?
In Deutschland: Im MaStR-Portal die Adresse ändern. Die Anlagen-Nummer bleibt erhalten. In Österreich: Beim alten Netzbetreiber abmelden, beim neuen anmelden. In der Schweiz: Genauso — beim alten VNB abmelden, beim neuen ein neues Anschlussgesuch einreichen.

Anmeldung erledigt — was jetzt?

Falls du noch keine Anlage hast: Im Vergleich findest du nur Sets, die alle Anforderungen für DE, AT und CH erfüllen.