Marktstammdatenregister, Netzbetreiber, ZEV-Anmeldung — wir zeigen dir Schritt für Schritt, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz 2026 wirklich nötig ist. Mit allen Direktlinks zu den richtigen Behörden.
Seit dem Solarpaket 1 ist die Anmeldung in Deutschland radikal vereinfacht. Die separate Meldung beim Netzbetreiber ist komplett entfallen. Übrig bleibt nur der Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) — kostenlos, online, in fünf Minuten erledigt.
Gehe auf marktstammdatenregister.de und registriere dich als Privatperson. Du brauchst nur eine E-Mail-Adresse und deine persönlichen Daten.
Zum MaStR-Portal →Wähle "Stromerzeugungsanlage" → "Solar" → "Steckersolargerät". Trage Modul- und Wechselrichter-Daten ein (stehen auf der Rechnung oder dem Etikett). Standort und Inbetriebnahme-Datum nicht vergessen.
Du bekommst sofort eine Bestätigung per E-Mail mit deiner Anlagen-Nummer. Den Netzbetreiber informiert das MaStR automatisch — du musst nichts weiter tun.
Als Mieter hast du seit Oktober 2024 zwar einen rechtlichen Anspruch (§ 554 BGB), solltest deinen Vermieter trotzdem schriftlich informieren. Mehr dazu im Mieter-Guide.
In Österreich gilt: Bis 800 W ist eine Anlage vereinfacht meldepflichtig. Du brauchst keine Genehmigung, musst aber dem örtlichen Netzbetreiber die Anlage vor oder spätestens 14 Tage nach Inbetriebnahme melden. Die meisten Netzbetreiber haben ein Online-Formular.
Schau auf deine Stromrechnung — dort steht der zuständige Netzbetreiber. Häufige Anbieter: Netz Niederösterreich, Wiener Netze, Salzburg Netz, Linz Netz, Energienetze Steiermark, Vorarlberg Netz.
Auf der Website deines Netzbetreibers gibt es ein Formular für "Steckdosen-PV" oder "vereinfachte Erzeugungsanlage". Dort lädst du das technische Datenblatt deines Wechselrichters hoch (gibt's beim Hersteller) und trägst Standort + Leistung ein.
Netzbetreiber-Übersicht (E-Control) →Innerhalb von 1–4 Wochen erhältst du die Bestätigung. Der Netzbetreiber trägt deine Anlage ins Anlagenverzeichnis nach TOR D4 (Technische und Organisatorische Regeln) ein.
Hast du bereits einen Smart Meter, ist nichts zu tun. Bei alten Ferraris-Zählern wird der Netzbetreiber im Rahmen der Anmeldung prüfen, ob ein Tausch nötig ist (meist kostenfrei).
In der Schweiz gilt: Anlagen ab 600 VA müssen vor Inbetriebnahme beim Verteilnetzbetreiber (VNB) angemeldet werden. Dazu kommt das Plug-and-Play-Konzept, das viele VNB für Mini-PV anbieten — dann genügt eine vereinfachte Meldung. Pronovo ist nur für Förderanträge nötig.
Die Schweiz hat über 600 VNB. Häufige sind EWZ (Zürich), IWB (Basel), BKW, EKZ, Romande Energie, AEW, SIG (Genf). Auf der Stromrechnung steht der zuständige Anbieter, oder finde ihn im VSE-Verzeichnis.
VSE-Netzbetreiber-Suche →Das Anschlussgesuch muss vor der Inbetriebnahme eingereicht werden. Bei vielen VNB gibt es ein vereinfachtes "Plug-and-Play"-Formular für Anlagen bis 600 VA. Du brauchst Datenblatt, Konformitätserklärung und Schaltschema.
Nach erfolgreicher Anmeldung darfst du in Betrieb nehmen. Innerhalb einer vom VNB gesetzten Frist (meist 14 Tage) musst du die Fertigstellungsanzeige einreichen. Manche VNB führen eine Sichtprüfung durch.
Wenn du die Einmalvergütung (EIV) beantragen willst — ein einmaliger Förderbetrag des Bundes — meldest du die Anlage zusätzlich bei Pronovo an. Für die meisten Mini-PV unter 800 W lohnt sich der Aufwand allerdings kaum, da der Beitrag gering ausfällt.
Zur Pronovo-Plattform →Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den VNB. Im Zweifel ist ein kurzer Anruf beim Kundenservice deines lokalen VNB der schnellste Weg — meist sehr hilfsbereit und können das Vorgehen für deinen Kanton genau erklären.
Auf einen Blick: Wo es einfach ist, wo strenger, und welche Fristen wirklich gelten.
| Kriterium | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich | 🇨🇭 Schweiz |
|---|---|---|---|
| Max. Leistung (Plug & Play) | 800 W | 800 W | 600 VA |
| Zentrales Register | Ja (MaStR) | Nein | Nein |
| Netzbetreiber-Meldung nötig | Nein (entfällt) | Ja | Ja |
| Anmeldung vor Inbetriebnahme | Nein (1 Mt. danach) | Bis 14 Tage danach | Ja, Pflicht |
| Schuko-Stecker erlaubt | Ja | Meist ja | Je nach VNB |
| Kosten | 0 € | 0 € | Meist 0 € |
| Aufwand | ~5 Min. | ~10–15 Min. | ~15–20 Min. |
| Fertigstellungsanzeige | Nicht nötig | Nicht nötig | Pflicht |
In allen drei Ländern gilt: Eine nicht angemeldete Anlage ist formal illegal. In Deutschland drohen Bußgelder bis 50.000 € (in der Praxis selten verhängt). In Österreich kann der Netzbetreiber die Anlage abklemmen. In der Schweiz drohen Strafen und Versicherungsverlust im Schadensfall.