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Balkonkraftwerk anmelden 2026: Pflicht oder nicht? | Sunvia
Recht 2026

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Netzbetreiber, MaStR, Zählertausch – wir erklären dir einfach und verständlich, welche Pflichten du hast und wie du sie in 5 Minuten erledigst.

✅ Die Anmeldung in 3 Schritten

Die gute Nachricht: Seit 2026 ist es viel einfacher geworden. Du musst nicht mehr zum Amt, sondern kannst alles online erledigen.

  • 1. Marktstammdatenregister (MaStR): Das ist die wichtigste Pflicht. Registriere deine Anlage kostenlos im Portal der Bundesnetzagentur. Zeitaufwand: ca. 10 Min.
  • 2. Netzbetreiber: Dank der neuen Gesetze (Solarpaket 1) werden deine Daten oft automatisch weitergeleitet. Prüfe trotzdem kurz auf der Website deines Versorgers (z.B. Stadtwerke), ob ein einfaches Formular nötig ist.
  • 3. Zähler-Check: Hast du noch einen alten Ferraris-Zähler (Drehscheibe)? Melde das dem Netzbetreiber. Der Tausch erfolgt meist kostenlos.
Zum Register (MaStR) ➔

🛒 Förderfähige Sets für die Anmeldung

Für die Anmeldung benötigst du ein Zertifikat (Einheitenzertifikat) des Wechselrichters. Diese Sets haben alle nötigen Papiere dabei.

Zertifiziert
Solarway 800W Set

Solarway 800W Komplettset

Inklusive aller Zertifikate für die vereinfachte Anmeldung. VDE-konform und sicher.

Set prüfen ➔
GreenSun WLAN Steckdose

GreenSun WLAN Mess-Steckdose

Dokumentiere deine Einspeisung für das Finanzamt (falls nötig) oder einfach für dich.

Steckdose ansehen ➔
Zendure SolarFlow

Zendure Speicher-System

Auch Speicher müssen angemeldet werden! Bei Zendure ist das dank Zertifikaten problemlos.

Speicher ansehen ➔

❓ Häufige Fragen

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Nein. Auch kleine Anlagen mit z.B. 300 Watt müssen formell angemeldet werden. Die "vereinfachte Anmeldung" gilt bis 800 Watt (Wechselrichter-Leistung).

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

Theoretisch ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder nach sich ziehen kann. Praktisch fällt es oft erst beim Zählerablesen auf. Wir raten dringend zur Anmeldung – es ist kostenlos und sicher.

Darf der Zähler rückwärts laufen?

Übergangsweise ja (geduldet). Der Netzbetreiber ist jedoch verpflichtet, diesen gegen einen modernen Zweirichtungszähler zu tauschen.

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